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Geschichte
der
Studentischen
Verbindung Ceres
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Die
Studentische Verbindung Ceres zu Nürtingen wurde 1875 in
Neutitschein-Böhmen gegründet, als die dortige Schule zu
einer höheren Fachschule ernannt wurde. Sie war damals eine
schlagende Verbindung. Nach dem ersten Weltkrieg
wurde sie vom neu gegründeten tschechischen Staat
streng überwacht und nach dem "Anschluß" durch
Hitlerdeutschland verboten. Nach dem zweiten Weltkrieg
mussten die meisten Alten Herren als Heimatvertriebene um
ihre Existenz kämpfen. Aber schon Mitte der fünfziger
Jahre bildeten sich zwei Stammtische, einer in München und
einer in Heidelberg. Im Dezember 1956 erschien die Nummer 1
der Ceresnachrichten nach dem Krieg.
Sie enthielt unter Anderem bereits 130 Anschriften
von Bundesbrüdern.
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Schon
bald war das Bestreben der Alten Herren die Verbindung an einer
Ingenieurschule (Vorläufer der Fachhochschulen) wieder zu
reaktivieren. Man war vor allem im Münchner und Stuttgarter Raum
aktiv. Schließlich konnte die Verbindung 1964 in Nürtingen
reaktiviert werden, nachdem die ehemalige Landbauschule zur staatlichen
Ingenieurschule für Landbau erhoben wurde. Am 12. und 13. Dezember
1964 wurden die Verhandlungen zwischen einer Gruppe von Studenten (die
späteren Gründungsburschen) und Vertretern der
Altherrenschaft sowie als Vertreter der Dozentenschaft Prof. Dr. A.
Schott aufgenommen.
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In
dem Gründungsprotokoll verpflichtete sich die
Jungceres sich unter dem Namen
"Studentische
Verbindung Ceres 1875/1964", Farben, Zirkel,
Wappen und Tradition der Altceres zu übernehmen. Die
Altherrenschaft ihrerseits sagte volle ideelle und
materielle Unterstützung zu.
Danach
wurde der Couleurbetrieb aufgenommen. Sehr große
Unterstützung gaben die befreundeten Verbindungen der
heutigen Fachhochschulen Reutlingen und Esslingen mit
denen heute noch enge Kontakte bestehen.
Wir
führen unsere Kneipen und größere Zusammenkünfte
nach dem Allgemeinen Biercomment, der bei fast allen
Verbindungen in Deutschland, Österreich, Schweiz und
Holland gilt. Das Fechten wurde nicht wieder
aufgenommen.
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Vom Landgericht Hamburg wurde mit Urteil vom 12.
Mai 1998 entschieden, dass der Betreiber einer Homepage
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